Rechtsprechung

BFH, Urteil vom 01.03.2021 – IX R 27/19

Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 01.03.2021, Az. IX R 27/19

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Die Rechtsprechung des BFH vom 01.03.2021 – IX R 27/19, wonach ein häusliches Arbeitszimmer bei § 23 EStG dem Wohnen zugeordnet werden kann, betrifft Arbeitszimmer im Bereich der Überschusseinkünfte. Sie verhindert nicht die Besteuerung stiller Reserven eines zum Betriebsvermögen gehörenden Arbeitszimmers.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BFH, Urteil vom 01.03.2021 – IX R 27/19 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 01.03.2021, Az. IX R 27/19 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Arbeitszimmer als selbstständiges Wirtschaftsgut

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