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BFH, Revision VII R 25/25 (anhängig)

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Wichtig: Die Entscheidung ist nicht abschließend geklärt. Beim BFH ist die Revision unter dem Aktenzeichen VII R 25/25 anhängig. FG Niedersachsen, Urteil vom 27.02.2025 – 10 K 37/24. Revision beim BFH anhängig: VII R 25/25. Bis zur BFH-Entscheidung sollte die gewerbesteuerliche Behandlung ausdrücklich als offene Rechtsfrage gekennzeichnet werden.

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Worum geht es?

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Praxisbedeutung

  • Wichtig: Die Entscheidung ist nicht abschließend geklärt. Beim BFH ist die Revision unter dem Aktenzeichen VII R 25/25 anhängig.
  • FG Niedersachsen, Urteil vom 27.02.2025 – 10 K 37/24. Revision beim BFH anhängig: VII R 25/25. Bis zur BFH-Entscheidung sollte die gewerbesteuerliche Behandlung ausdrücklich als offene Rechtsfrage gekennzeichnet werden.

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