BFH, Revision VI R 20/25
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Revisionshinweis Gegen das Urteil des FG Hessen vom 26.11.2025 (11 K 930/23) ist die Revision beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 20/25 anhängig. Die Rechtsfrage ist daher noch nicht höchstrichterlich abgeschlossen.
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Worum geht es?
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Praxisbedeutung
- Gegen das Urteil des FG Hessen vom 26.11.2025 (11 K 930/23) ist die Revision beim BFH unter dem Aktenzeichen VI R 20/25 anhängig. Die Rechtsfrage ist daher noch nicht höchstrichterlich abgeschlossen.
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