BFH, Pressemitteilung Nr. 26/26 vom 07.05.2026
Weitere Fundstelle zum Beitrag
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Corona-Sonderzahlungen nach § 3 Nr. 11a EStG konnten auch dann steuerfrei sein, wenn sie auf andere freiwillige Arbeitgeberleistungen angerechnet wurden. Entscheidend war die zweckbestimmte Gewährung zur Abmilderung der Corona-Belastungen; eine individuelle Belastung des Arbeitnehmers musste nicht nachgewiesen werden.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BFH, Pressemitteilung Nr. 26/26 vom 07.05.2026 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Das Finanzamt behandelte die Corona-Sonderzahlungen als steuerpflichtig. Es sah darin im Ergebnis eine Umwandlung von Urlaubsgeld und Bonus in steuerfreie Corona-Zahlungen.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.