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BFH I R 5/26 (Revision anhängig)

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

FG Münster, Urteil vom 04.03.2026 – 14 K 417/22 E Revision anhängig: BFH I R 5/26 Da die Revision beim BFH unter I R 5/26 anhängig ist, kann der BFH Gelegenheit erhalten, auch hierzu Stellung zu nehmen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BFH I R 5/26 (Revision anhängig) steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Da die Revision beim BFH unter I R 5/26 anhängig ist, kann der BFH Gelegenheit erhalten, auch hierzu Stellung zu nehmen.
  • Aktuellen Stand des Revisionsverfahrens BFH I R 5/26 prüfen.

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