BFH, Beschluss vom 27.05.2026
Beschluss des Bundesfinanzhofs, vom 27.05.2026
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
BFH, Beschluss vom 27.05.2026 – II B 41/25 BFH 27.05.2026 – II B 41/25. BFH 06.05.2021 – II R 46/19. § 13 Abs. 1 Nr. 4a, 4b und 4c ErbStG.
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Worum geht es?
BFH, Beschluss vom 27.05.2026 steht in steuerstoff für Beschluss des Bundesfinanzhofs, vom 27.05.2026 und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Steuerbefreiung für das Familienheim – BFH zur Selbstnutzungsabsicht
- # Familienheim, junge Finanzmittel und Begünstigungstransfer – BFH- und FG-Rechtsprechung
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.
- Familienheim: BFH zur unverzüglichen Selbstnutzungsabsicht und Sechs-Monats-FristErbschaftsteuerBFH II B 41/25: Ob ein Familienheim unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt wurde, richtet sich nach einer Gesamtwürdigung. Die Sechs-Monats-Frist ist keine starre Ausschlussfrist; bei späterem Einzug müssen Entschluss, Verzögerungsgründe und fehlendes Verschulden nachvollziehbar dargelegt werden.
- Familienheim, junge Finanzmittel und Begünstigungstransfer – BFH/FG 2024–2026ErbschaftsteuerFünf Rechtsprechungsnachrichten zu unverzüglicher Familienheim-Selbstnutzung, Grundstücksbegriff, Ehegatten-GbR, jungen Finanzmitteln und Nachlassteilung.