BFH, Beschluss vom 26.03.2013, VIII B 157/12
Beschluss des Bundesfinanzhofs, vom 26.03.2013
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
FG Köln 2 K 2116/23: Schenkungsteuer gehört weder zu den Anschaffungskosten noch zu den Anschaffungsnebenkosten einer vermieteten Immobilie und erhöht daher nicht die AfA-Bemessungsgrundlage. Als Personensteuer ist sie zudem nach § 12 Nr. 3 EStG nicht als Werbungskosten abziehbar.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BFH, Beschluss vom 26.03.2013, VIII B 157/12 steht in steuerstoff für Beschluss des Bundesfinanzhofs, vom 26.03.2013 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Schenkungsteuer erhöht nicht die AfA-Bemessungsgrundlage für vermietete Immobilien
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.