BFH, Beschluss vom 08.10.2014, VIII B 115/13
Beschluss des Bundesfinanzhofs, vom 08.10.2014
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
FG Köln 2 K 2116/23: Schenkungsteuer gehört weder zu den Anschaffungskosten noch zu den Anschaffungsnebenkosten einer vermieteten Immobilie und erhöht daher nicht die AfA-Bemessungsgrundlage. Als Personensteuer ist sie zudem nach § 12 Nr. 3 EStG nicht als Werbungskosten abziehbar.
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Worum geht es?
BFH, Beschluss vom 08.10.2014, VIII B 115/13 steht in steuerstoff für Beschluss des Bundesfinanzhofs, vom 08.10.2014 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Schenkungsteuer erhöht nicht die AfA-Bemessungsgrundlage für vermietete Immobilien
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