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BFH, anhängiges Verfahren VIII R 11/26

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Zu dieser Frage ist laut Beitrag ein BFH-Verfahren unter VIII R 11/26 anhängig. In vergleichbaren Fällen kann unter Hinweis auf das Verfahren Einspruch eingelegt werden; das Ruhen des Verfahrens richtet sich nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.

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Worum geht es?

BFH, anhängiges Verfahren VIII R 11/26 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Zu dieser Frage ist laut Beitrag ein BFH-Verfahren unter VIII R 11/26 anhängig. In vergleichbaren Fällen kann unter Hinweis auf das Verfahren Einspruch eingelegt werden; das Ruhen des Verfahrens richtet sich nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.

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