BFH, anhängiges Verfahren VIII R 11/26
Weitere Fundstelle zum Beitrag
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Zu dieser Frage ist laut Beitrag ein BFH-Verfahren unter VIII R 11/26 anhängig. In vergleichbaren Fällen kann unter Hinweis auf das Verfahren Einspruch eingelegt werden; das Ruhen des Verfahrens richtet sich nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
BFH, anhängiges Verfahren VIII R 11/26 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Zu dieser Frage ist laut Beitrag ein BFH-Verfahren unter VIII R 11/26 anhängig. In vergleichbaren Fällen kann unter Hinweis auf das Verfahren Einspruch eingelegt werden; das Ruhen des Verfahrens richtet sich nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.