BFH, anhängiges Verfahren IX R 10/26
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Veröffentlicht am: 04.09.2026 Kategorie: Einkommensteuer Gericht: FG Münster Art: Urteil Aktenzeichen: 8 K 901/23 E Revision beim BFH: IX R 10/26 1. Wann wurde die Immobilie angeschafft? 2. Erfolgt die Übertragung innerhalb des für § 23 EStG relevanten Zeitraums? 3. Liegt eine entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung vor? 4. Welche Ansprüche werden im Gegenzug aufgegeben oder erfüllt? 5. Besteht ein bereits früher abgeschlossener Ehevertrag oder wird die Vereinbarung erst im konkreten Scheidungsverfahren getroffen? 6. Ist die Übertragung eines bestimmten Vermögensgegenstands bereits im Ehevertrag als güterrechtlicher Ausgleich vorgesehen? 7. Welche Bedeutung haben Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Unterhaltsverzicht für die Gegenleistung? 8. Sind Anschaffungskosten, Veräußerungspreis bzw. Gegenleistung und Veräußerungskosten dokumentiert? 9. Greift eine gesetzliche Ausnahm
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Worum geht es?
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Praxisbedeutung
- Ist wegen des anhängigen BFH-Verfahrens IX R 10/26 ein Rechtsbehelf bzw. verfahrensrechtliches Offenhalten des Falls zu prüfen?
- Das FG Münster hat die Revision zugelassen. Das Verfahren ist beim BFH unter dem Aktenzeichen IX R 10/26 anhängig.
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