BFH anhängig: V R 47/25
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Diese Differenzierung ist für den konkreten Re-Factoring-Fall noch nicht höchstrichterlich abschließend geklärt. Die Revision V R 47/25 ist anhängig. ACHTUNG – Die BFH-Revision V R 47/25 ist anhängig. Die Frage, welche Bedeutung der Offenlegung im Re-Factoring genau zukommt, sollte bis zur höchstrichterlichen Klärung als offen gekennzeichnet werden.
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Worum geht es?
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Praxisbedeutung
- Diese Differenzierung ist für den konkreten Re-Factoring-Fall noch nicht höchstrichterlich abschließend geklärt. Die Revision V R 47/25 ist anhängig.
- ACHTUNG – Die BFH-Revision V R 47/25 ist anhängig. Die Frage, welche Bedeutung der Offenlegung im Re-Factoring genau zukommt, sollte bis zur höchstrichterlichen Klärung als offen gekennzeichnet werden.
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