Fundstelle

BFH anhängig: V R 47/25

Weitere Fundstelle zum Beitrag

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Diese Differenzierung ist für den konkreten Re-Factoring-Fall noch nicht höchstrichterlich abschließend geklärt. Die Revision V R 47/25 ist anhängig. ACHTUNG – Die BFH-Revision V R 47/25 ist anhängig. Die Frage, welche Bedeutung der Offenlegung im Re-Factoring genau zukommt, sollte bis zur höchstrichterlichen Klärung als offen gekennzeichnet werden.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BFH anhängig: V R 47/25 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Diese Differenzierung ist für den konkreten Re-Factoring-Fall noch nicht höchstrichterlich abschließend geklärt. Die Revision V R 47/25 ist anhängig.
  • ACHTUNG – Die BFH-Revision V R 47/25 ist anhängig. Die Frage, welche Bedeutung der Offenlegung im Re-Factoring genau zukommt, sollte bis zur höchstrichterlichen Klärung als offen gekennzeichnet werden.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon