BFH 19.12.1985 – V R 139/76
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 19.12.1985, Az. V R 139/76
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
## (2) Zwangsvollstreckung Bei öffentlicher Versteigerung oder freihändigem Verkauf durch Gerichtsvollzieher bzw. staatliches Vollstreckungsorgan erfolgt **eine unmittelbare Lieferung des Vollstreckungsschuldners an den Erwerber**. Keine Zwischenlieferung an oder durch das Bundesland (BFH 19.12.1985 – V R 139/76; BFH 16.04.1997 – XI R 87/96).
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Worum geht es?
BFH 19.12.1985 – V R 139/76 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 19.12.1985, Az. V R 139/76 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- # UStAE 1.2 – Verwertung von Sachen (Fassung 31.12.2025)
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