BFH 19.11.25, I R 50/22
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 19.11.25, Az. I R 50/22
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
- der BFH trotz des zwischenzeitlich angehobenen gesetzlichen Renteneintrittsalters am vollendeten 60. Lebensjahr bei Zusageerteilung als Grenze für die Erdienbarkeit festgehalten habe (BFH 19.11.25, I R 50/22). - es keine gesicherte Erkenntnis gebe, dass aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung das Risiko einer nachlassenden Arbeitsfähigkeit zwingend in einem Maße abgenommen habe, dass auch bei über 60-Jährigen noch von einer Erdienbarkeit der Pensionszusagen ausgegangen werden könne.
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Worum geht es?
BFH 19.11.25, I R 50/22 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 19.11.25, Az. I R 50/22 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- der BFH trotz des zwischenzeitlich angehobenen gesetzlichen Renteneintrittsalters am vollendeten 60. Lebensjahr bei Zusageerteilung als Grenze für die Erdienbarkeit festgehalten habe (BFH 19.11.25, I R 50/22).
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