Rechtsprechung

BFH 19.07.2007

Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 19.07.2007

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

## (1) Doppelumsatz bei Sicherungsübereignung Der Sicherungsnehmer erlangt die Verfügungsmacht über das Sicherungsgut, wenn er sein Verwertungsrecht ausübt. Verwertung außerhalb des Insolvenzverfahrens führt grundsätzlich zu zwei Lieferungen: **Sicherungsgeber → Sicherungsnehmer → Erwerber** (BFH 04.06.1987 – V R 57/79; BFH 19.07.2007 – V B 222/06). Entsprechendes gilt bei Versteigerung verfallener Pfandsachen durch Pfandleiher (BFH 16.04.1997 – XI R 87/96). Zwei Umsätze liegen auch vor, wenn vereinbarungsgemäß der Sicherungsgeber im Namen des Sicherungsnehmers verwertet oder der Sicherungsnehmer im Auftrag und für Rechnung des Sicherungsgebers in dessen Namen handelt.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

BFH 19.07.2007 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 19.07.2007 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • # UStAE 1.2 – Verwertung von Sachen (Fassung 31.12.2025)

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