Rechtsprechung

BFH 09.05.1974 – V R 128/71

Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 09.05.1974, Az. V R 128/71

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

## (3) Lohnsteuerhilfeverein Beiträge für die satzungsmäßige Hilfe in Lohnsteuersachen sind Entgelt für steuerbare Sonderleistungen. Dies gilt selbst bei Nichtinanspruchnahme im Einzelfall, weil bereits die Leistungsbereitschaft eine Sonderleistung ist (BFH 09.05.1974 – V R 128/71).

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Worum geht es?

BFH 09.05.1974 – V R 128/71 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 09.05.1974, Az. V R 128/71 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Beiträge für die satzungsmäßige Hilfe in Lohnsteuersachen sind Entgelt für steuerbare Sonderleistungen. Dies gilt selbst bei Nichtinanspruchnahme im Einzelfall, weil bereits die Leistungsbereitschaft eine Sonderleistung ist (BFH 09.05.1974 – V R 128/71).

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