BFH 09.05.1974 – V R 128/71
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 09.05.1974, Az. V R 128/71
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
## (3) Lohnsteuerhilfeverein Beiträge für die satzungsmäßige Hilfe in Lohnsteuersachen sind Entgelt für steuerbare Sonderleistungen. Dies gilt selbst bei Nichtinanspruchnahme im Einzelfall, weil bereits die Leistungsbereitschaft eine Sonderleistung ist (BFH 09.05.1974 – V R 128/71).
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Worum geht es?
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Praxisbedeutung
- Beiträge für die satzungsmäßige Hilfe in Lohnsteuersachen sind Entgelt für steuerbare Sonderleistungen. Dies gilt selbst bei Nichtinanspruchnahme im Einzelfall, weil bereits die Leistungsbereitschaft eine Sonderleistung ist (BFH 09.05.1974 – V R 128/71).
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