BFH 07.07.2005 – V R 32/04
Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 07.07.2005, Az. V R 32/04
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Kompaktüberblick zu § 4 Nr. 9a UStG, Option nach § 9 UStG, Reverse Charge nach § 13b UStG sowie Vorsteuerabzug und Berichtigung nach §§ 15, 15a UStG.
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Worum geht es?
BFH 07.07.2005 – V R 32/04 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 07.07.2005, Az. V R 32/04 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Veräußerung eines Grundstücks ist grundsätzlich nach § 4 Nr. 9a UStG steuerfrei, soweit der Umsatz unter das Grunderwerbsteuergesetz fällt.
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