Rechtsprechung

BFH 04.06.1987 – V R 57/79

Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 04.06.1987, Az. V R 57/79

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

## (1) Doppelumsatz bei Sicherungsübereignung Der Sicherungsnehmer erlangt die Verfügungsmacht über das Sicherungsgut, wenn er sein Verwertungsrecht ausübt. Verwertung außerhalb des Insolvenzverfahrens führt grundsätzlich zu zwei Lieferungen: **Sicherungsgeber → Sicherungsnehmer → Erwerber** (BFH 04.06.1987 – V R 57/79; BFH 19.07.2007 – V B 222/06). Entsprechendes gilt bei Versteigerung verfallener Pfandsachen durch Pfandleiher (BFH 16.04.1997 – XI R 87/96). Zwei Umsätze liegen auch vor, wenn vereinbarungsgemäß der Sicherungsgeber im Namen des Sicherungsnehmers verwertet oder der Sicherungsnehmer im Auftrag und für Rechnung des Sicherungsgebers in dessen Namen handelt.

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Worum geht es?

BFH 04.06.1987 – V R 57/79 steht in steuerstoff für Urteil des Bundesfinanzhofs, vom 04.06.1987, Az. V R 57/79 und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • # UStAE 1.2 – Verwertung von Sachen (Fassung 31.12.2025)

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