Art. 79 UZK
Artikel 79 der Unionszollkodex
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
4. Zollverstoß und Widerlegbarkeit Entsteht eine Zollschuld wegen eines Pflichtverstoßes nach Art. 79 UZK, spricht dies zwar dafür, dass die Ware in den Wirtschaftskreislauf gelangt ist. Diese Annahme ist jedoch widerlegbar. Der tatsächliche wirtschaftliche Eingang in den Wirtschaftskreislauf bleibt das entscheidende Kriterium.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Art. 79 UZK steht in steuerstoff für Artikel 79 der Unionszollkodex und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Eigenständigkeit von Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuer
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.