Art. 77 UZK
Artikel 77 der Unionszollkodex
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuer entstehen häufig parallel, sind aber nicht deckungsgleich. Maßgeblich für die EUSt ist der tatsächliche Eingang der Ware in den Wirtschaftskreislauf der Union.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Art. 77 UZK steht in steuerstoff für Artikel 77 der Unionszollkodex und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Eigenständigkeit von Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuer
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