Art. 67 EGHGB
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die BilMoG-Übergangsregelungen des Art. 67 EGHGB waren grundsätzlich letztmals zum 31.12.2024 relevant. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr oder verspäteter Abschlusserstellung, etwa in Insolvenzfällen, können sie im Einzelfall noch Bedeutung haben.
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Worum geht es?
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Praxisbedeutung
- Die BilMoG-Übergangsregelungen des Art. 67 EGHGB waren grundsätzlich letztmals zum 31.12.2024 relevant. Bei abweichendem Wirtschaftsjahr oder verspäteter Abschlusserstellung, etwa in Insolvenzfällen, können sie im Einzelfall noch Bedeutung haben.
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