EU-Recht

Art. 62, 70 und 71 MwStSystRL

EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie (RL 2006/112/EG)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuer entstehen häufig parallel, sind aber nicht deckungsgleich. Maßgeblich für die EUSt ist der tatsächliche Eingang der Ware in den Wirtschaftskreislauf der Union.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Art. 62, 70 und 71 MwStSystRL steht in steuerstoff für EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie (RL 2006/112/EG) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Eigenständigkeit von Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuer

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