Art. 4 Abs. 3 DBA USA (E)
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
– Zum einen sollten Steuerausländer möglichst keinen Zweitwohnsitz in Deutschland begründen und stattdessen für Urlaubsaufenthalte Hotels aufsuchen. Schwierig sind die Fälle, in denen der Steuerausländer zB in Deutschland ein Haus erbt und dies zukünftig als Ferienhaus nutzen möchte; ein Wohnsitz wird sich in solchen Fällen nur dadurch vermeiden lassen, dass der Eigentümer in der Regel vom freien Zugang ausgeschlossen wird und das Ferienhaus nur zu bestimmten Zeiten nutzen kann, zB indem das Ferienhaus in die Obhut einer Vermietungsorganisation gegeben wird, die das Ferienhaus an Feriengäste vermietet und den Eigentümern die Selbstnutzung nur zu bestimmten, vorab vereinbarten Zeiten gestattet. Lediglich für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika bietet das Erbschaftsteuer-Doppelbesteuerungsabkommen einen Schutz für einen Zeitraum von zehn Jahren, da nach Art. 4 Abs. 3 DBA U
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Art. 4 Abs. 3 DBA USA (E) steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Gegen die Begründung der unbeschränkten Steuerpflicht gibt es für Steuerausländer angesichts der weiten Auslegung des Wohnsitzbegriffs durch die Rechtsprechung eigentlich nur zwei Strategien.
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