Art. 28 EGHGB
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Bei Altzusagen für Pensionen kann Art. 28 EGHGB weiterhin Angaben zu nicht bilanzierten Verpflichtungen auslösen.
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Worum geht es?
Art. 28 EGHGB steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Bei Altzusagen für Pensionen kann Art. 28 EGHGB weiterhin Angaben zu nicht bilanzierten Verpflichtungen auslösen.
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