Art. 267 AEUV
Artikel 267 der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Deshalb wurde das Verfahren nach Art. 267 AEUV ausgesetzt und dem EuGH vorgelegt.
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Worum geht es?
Art. 267 AEUV steht in steuerstoff für Artikel 267 der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Deshalb wurde das Verfahren nach Art. 267 AEUV ausgesetzt und dem EuGH vorgelegt.
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