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Art. 23 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a DBA USA

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Freistellungsmethode nach Art. 23 DBA USA Nach Art. 23 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a DBA USA werden Einkünfte, die nach dem DBA in den Vereinigten Staaten besteuert werden können, aus der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer ausgenommen. Deutschland darf die freigestellten Einkünfte jedoch bei der Bestimmung des Steuersatzes im Rahmen des Progressionsvorbehalts berücksichtigen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Art. 23 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a DBA USA steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Der Steuerpflichtige war in Deutschland ansässig und damit unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

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