Art. 23 A/23 B OECD-MA
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Systematik der Anrechnung ausländischer Steuern: DBA, per-country limitation, Netto-Auslandseinkünfte, Anrechnungsüberhänge, steuerfreie Einkünfte, zeitliche Zuordnung und Mehrfachsteuern.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Art. 23 A/23 B OECD-MA steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Deutschland vermeidet Doppelbesteuerung je nach DBA durch Freistellungs- oder Anrechnungsmethode. Für Unternehmensgewinne und bestimmte Arbeitseinkünfte wird häufig freigestellt; bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren ist häufig die Anrechnung vorgesehen.
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