Fundstelle

Art. 23 A/23 B OECD-MA

Weitere Fundstelle zum Beitrag

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Systematik der Anrechnung ausländischer Steuern: DBA, per-country limitation, Netto-Auslandseinkünfte, Anrechnungsüberhänge, steuerfreie Einkünfte, zeitliche Zuordnung und Mehrfachsteuern.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Art. 23 A/23 B OECD-MA steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Deutschland vermeidet Doppelbesteuerung je nach DBA durch Freistellungs- oder Anrechnungsmethode. Für Unternehmensgewinne und bestimmte Arbeitseinkünfte wird häufig freigestellt; bei Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren ist häufig die Anrechnung vorgesehen.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon