EU-Recht

Art. 168 Buchst. a MwStSystRL

EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie (RL 2006/112/EG)

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

EuGH: Eine verspätete Mehrwertsteuerregistrierung darf den Vorsteuerabzug nicht allein deshalb ausschließen, weil die zuvor erworbenen Gegenstände bei Registrierung bereits weiterverkauft und physisch nicht mehr vorhanden sind.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Art. 168 Buchst. a MwStSystRL steht in steuerstoff für EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie (RL 2006/112/EG) und wird in 2 Wissensbeiträgen als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Vorsteuerabzug trotz verspäteter Mehrwertsteuer-Registrierung
  • Die Entscheidung betrifft ein polnisches Verfahren, ist wegen der unionsrechtlichen Grundlagen des Vorsteuerabzugs aber auch für das deutsche Recht bedeutsam.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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