Art. 168 Buchst. a MwStSystRL
EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie (RL 2006/112/EG)
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Das EuG hält einen Vorsteuerabzug für den Zeitraum der Leistung für möglich, wenn die Rechnung erst im Folgemonat, aber noch vor Abgabe der betreffenden Steuererklärung vorliegt. Das Urteil wird jedoch im Verfahren C-167/26 RX überprüft.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Art. 168 Buchst. a MwStSystRL steht in steuerstoff für EU-Mehrwertsteuersystemrichtlinie (RL 2006/112/EG) und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Entscheidung betrifft ein polnisches Verfahren, ist wegen der unionsrechtlichen Grundlagen des Vorsteuerabzugs aber auch für das deutsche Recht bedeutsam.
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