Fundstelle

Art. 15 Abs. 1 DBA USA

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Einkünfte als Nettogröße Der Begriff der Einkünfte im Sinne von Art. 23 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 15 Abs. 1 DBA USA ist als Nettogröße zu verstehen. Werbungskosten, die mit den nach dem DBA steuerfreien Einnahmen zusammenhängen, sind deshalb bereits bei der Ermittlung der freizustellenden Einkünfte zu berücksichtigen. Veranlassungsprinzip Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind den Einkünften zuzuordnen, mit denen sie wirtschaftlich zusammenhängen. Im Streitfall gingen die Aufwendungen deshalb insoweit nicht in die deutsche Bemessungsgrundlage ein, als sie mit den nach Art. 15 Abs. 1 DBA USA steuerfreien Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit wirtschaftlich zusammenhingen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Art. 15 Abs. 1 DBA USA steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Der Steuerpflichtige war in Deutschland ansässig und damit unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.

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