EU-Recht

Art. 139 Abs. 1 UZK

Artikel 139 der Unionszollkodex

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuer entstehen häufig parallel, sind aber nicht deckungsgleich. Maßgeblich für die EUSt ist der tatsächliche Eingang der Ware in den Wirtschaftskreislauf der Union.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Art. 139 Abs. 1 UZK steht in steuerstoff für Artikel 139 der Unionszollkodex und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Eigenständigkeit von Zollschuld und Einfuhrumsatzsteuer

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