Fundstelle

AO §§ 149, 163, 176, 179–181

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Fortsetzung des BewG: Wertzahlen und Sonderfälle, vereinfachtes Ertragswertverfahren, Grundsteuerbewertung ab 2022 sowie Schluss- und Anwendungsvorschriften.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

AO §§ 149, 163, 176, 179–181 steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • BEWERTUNGSGESETZ (BewG) – FORTSETZUNG §§ 191–266

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