Anlage EÜR
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Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Die Anlage AVEÜR („Anlagenverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens“) konkretisiert die Angaben der Anlage EÜR insbesondere zum Anlagevermögen, zu bestimmten Positionen des Umlaufvermögens und zur Buchwertentwicklung. Sie ist Bestandteil der EÜR und zusammen mit der Anlage EÜR zu übermitteln.
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Worum geht es?
Anlage EÜR steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Die Anlage AVEÜR („Anlagenverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens“) konkretisiert die Angaben der Anlage EÜR insbesondere zum Anlagevermögen, zu bestimmten Positionen des Umlaufvermögens und zur Buchwertentwicklung.
- Sie ist Bestandteil der EÜR und zusammen mit der Anlage EÜR zu übermitteln.
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