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Anlage AVEÜR

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Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Die Vergütung für die Anlage AVEÜR richtet sich grundsätzlich nach der zugrunde liegenden Gewinnermittlungsart. Die Anlage AVEÜR („Anlagenverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens“) konkretisiert die Angaben der Anlage EÜR insbesondere zum Anlagevermögen, zu bestimmten Positionen des Umlaufvermögens und zur Buchwertentwicklung.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Anlage AVEÜR steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Vergütung für die Anlage AVEÜR richtet sich grundsätzlich nach der zugrunde liegenden Gewinnermittlungsart.
  • Die Anlage AVEÜR („Anlagenverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens“) konkretisiert die Angaben der Anlage EÜR insbesondere zum Anlagevermögen, zu bestimmten Positionen des Umlaufvermögens und zur Buchwertentwicklung.
  • Bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind die Erstellung und die laufende Fortschreibung der Anlage AVEÜR grundsätzlich durch die Gebühr für die Überschussermittlung abgegolten.
  • Quelle: vom Nutzer bereitgestellter Beitrag „Leistungsabrechnung – Zur Abrechnung der Anlage AVEÜR“.

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