Fundstelle

Anlage 4 UStG

Weitere Fundstelle zum Beitrag

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Lieferungen der in Anlage 4 UStG bezeichneten Metalle, wenn die gesetzliche Entgeltgrenze von mindestens 5.000 Euro erreicht wird.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Anlage 4 UStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Lieferungen der in Anlage 4 UStG bezeichneten Metalle, wenn die gesetzliche Entgeltgrenze von mindestens 5.000 Euro erreicht wird.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon