Fundstelle

Anlage 2 UStG

Weitere Fundstelle zum Beitrag

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG erfasst insbesondere Lieferungen der in Anlage 2 UStG genannten Gegenstände. Maßgeblich ist die genaue Warenbezeichnung in Anlage 2 UStG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Anlage 2 UStG steht in steuerstoff für Weitere Fundstelle zum Beitrag und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG erfasst insbesondere Lieferungen der in Anlage 2 UStG genannten Gegenstände.
  • Maßgeblich ist die genaue Warenbezeichnung in Anlage 2 UStG.
  • Die Vermietung bestimmter in Anlage 2 UStG genannter Gegenstände kann ebenfalls dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon