Abschnitt 15.12 Abs. 2 bis 2b UStAE
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Auch für Leistungsbezüge während des Leerstands vor der erstmaligen Verwendung richtet sich der Vorsteuerabzug nach der im Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsbezugs gegebenen Verwendungsabsicht. Hierzu wird auf Abschnitt 15.12 Abs. 2 bis 2b UStAE verwiesen.
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Worum geht es?
Abschnitt 15.12 Abs. 2 bis 2b UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Auch für Leistungsbezüge während des Leerstands vor der erstmaligen Verwendung richtet sich der Vorsteuerabzug nach der im Zeitpunkt des jeweiligen Leistungsbezugs gegebenen Verwendungsabsicht. Hierzu wird auf Abschnitt 15.12 Abs. 2 bis 2b UStAE verwiesen.
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