Verwaltung

Abschn. 3.14 UStAE

Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Prüfung von Reihengeschäften im EU-Binnenmarkt: Zuordnung der Warenbewegung, bewegte und ruhende Lieferung, Zwischenhändler, USt-IdNr., innergemeinschaftliche Lieferung und Erwerb sowie Registrierungsfolgen.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Abschn. 3.14 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Die Zuordnung der Warenbewegung ist der zentrale Prüfungsschritt. Nur die bewegte Lieferung kann bei einer Warenbewegung zwischen EU-Mitgliedstaaten als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei sein, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

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