Abschn. 3.10, 3a.1, 3a.2 und 3c.1 UStAE
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Kompaktwissen zur Abgrenzung von Lieferung und sonstiger Leistung, einheitlichen Leistungen, Leistungszeitpunkt, grenzüberschreitenden B2B-Leistungen und innergemeinschaftlichem Fernverkauf.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Abschn. 3.10, 3a.1, 3a.2 und 3c.1 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Eine Lieferung liegt vor, wenn der Leistungsempfänger die Verfügungsmacht über einen Gegenstand erhält (§ 3 Abs. 1 UStG).
Passende Wissensbeiträge
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