Verwaltung

Abschn. 2.6, 2.7, 3.7 und 3.15 UStAE

Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Kompaktüberblick zu Unternehmenseinheit, Grund-, Neben- und Hilfsgeschäften, Beginn und Ende der Unternehmereigenschaft sowie Vermittlungs-, Verkaufs- und Leistungskommission.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Abschn. 2.6, 2.7, 3.7 und 3.15 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Ein Unternehmer hat umsatzsteuerlich nur ein Unternehmen. Mehrere Betriebe oder Unternehmensteile eines Einzelunternehmers werden zu einer Unternehmenseinheit zusammengefasst (§ 2 Abs. 1 UStG).

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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