Abschn. 2.1 UStAE
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Bestimmung der Unternehmereigenschaft, des Unternehmensumfangs sowie der Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Abschn. 2.1 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Dabei umfasst das Unternehmen grundsätzlich die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit.
Passende Wissensbeiträge
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