Abschn. 17.1 UStAE
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Praxisüberblick zu § 17 UStG, Umtausch, Mängelbeseitigung, Rabatten/Bonussystemen, echten und unechten Zuschüssen, Entgelt von dritter Seite sowie Tausch und tauschähnlichen Umsätzen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Abschn. 17.1 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Entscheidend ist der wirtschaftliche Zusammenhang mit dem ursprünglichen Umsatz. Die zivilrechtliche Bezeichnung einer Zahlung ist nicht allein maßgeblich.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.