Abschn. 15a.3 UStAE
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Vorsteueraufteilung bei gemischt geplanter Gebäudevermietung und spätere Vorsteuerberichtigung bei abweichender tatsächlicher Erstverwendung.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Abschn. 15a.3 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- ⇨ Gebäude – Vorsteuerabzug nach Verwendungsabsicht und § 15a UStG
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