Verwaltung

Abschn. 15.2c und 15.17 UStAE

Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Prüfungswissen zur Zuordnung gemischt genutzter Gegenstände, 10-%-Grenze, Gebäuden, Photovoltaik, nachträglichen Herstellungskosten und Prognosezeitraum.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Abschn. 15.2c und 15.17 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Bei gemischt unternehmerisch und nichtunternehmerisch verwendeten Leistungsbezügen ist zunächst das konkrete Zuordnungsobjekt zu bestimmen. Danach ist der Umfang der beabsichtigten unternehmerischen Verwendung zu ermitteln.

Passende Wissensbeiträge

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