Abschn. 15.2c und 15.17 UStAE
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Prüfungswissen zur Zuordnung gemischt genutzter Gegenstände, 10-%-Grenze, Gebäuden, Photovoltaik, nachträglichen Herstellungskosten und Prognosezeitraum.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Abschn. 15.2c und 15.17 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Bei gemischt unternehmerisch und nichtunternehmerisch verwendeten Leistungsbezügen ist zunächst das konkrete Zuordnungsobjekt zu bestimmen. Danach ist der Umfang der beabsichtigten unternehmerischen Verwendung zu ermitteln.
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