Abschn. 15.2, 15.2a, 15.2c UStAE
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Prüfungsschema zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG: gesetzlich geschuldete Steuer, ordnungsgemäße Rechnung, Leistungsempfänger, Unternehmensbezug, teilunternehmerische Verwendung und Zuordnungsregeln.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Abschn. 15.2, 15.2a, 15.2c UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Wichtig: Abziehbar ist grundsätzlich nur gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. Ein bloß in einer Rechnung ausgewiesener Betrag genügt nicht.
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.