Verwaltung

Abschn. 15.2, 15.2a, 15.2c UStAE

Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Prüfungsschema zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG: gesetzlich geschuldete Steuer, ordnungsgemäße Rechnung, Leistungsempfänger, Unternehmensbezug, teilunternehmerische Verwendung und Zuordnungsregeln.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Abschn. 15.2, 15.2a, 15.2c UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Wichtig: Abziehbar ist grundsätzlich nur gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. Ein bloß in einer Rechnung ausgewiesener Betrag genügt nicht.

Passende Wissensbeiträge

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