Abschn. 15.11 Abs. 1 Satz 4 UStAE
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Ein Vorsteuerabzug kann nicht gänzlich ohne Rechnung geltend gemacht werden. Die vorgelegten Beweismittel müssen die Voraussetzungen leicht und zweifelsfrei feststellen lassen; Zweifel und Unklarheiten wirken zu Lasten des Unternehmers.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Abschn. 15.11 Abs. 1 Satz 4 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Aus dieser Rechtsprechung folgt aber insbesondere nicht, dass ein Vorsteuerabzug gänzlich ohne Rechnung geltend gemacht werden kann (vgl. Rz. 39 ff. des BFH-Urteils vom 15.10.2019 – V R 14/18, BStBl. II 2020 S. 596).
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