Verwaltung

Abschn. 15.11 Abs. 1 Satz 4 UStAE

Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Ein Vorsteuerabzug kann nicht gänzlich ohne Rechnung geltend gemacht werden. Die vorgelegten Beweismittel müssen die Voraussetzungen leicht und zweifelsfrei feststellen lassen; Zweifel und Unklarheiten wirken zu Lasten des Unternehmers.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Abschn. 15.11 Abs. 1 Satz 4 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Aus dieser Rechtsprechung folgt aber insbesondere nicht, dass ein Vorsteuerabzug gänzlich ohne Rechnung geltend gemacht werden kann (vgl. Rz. 39 ff. des BFH-Urteils vom 15.10.2019 – V R 14/18, BStBl. II 2020 S. 596).

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

Zurück zum Lexikon