Abschn. 15.10 Abs. 2 UStAE
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Praxisüberblick zu § 3d UStG, Verwendung einer abweichenden USt-IdNr., Vorsteuerabzug, Werklieferungen, Treibstoff, Differenzbesteuerung und Erwerbsschwelle.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Abschn. 15.10 Abs. 2 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Grundprinzip des innergemeinschaftlichen Erwerbs
Passende Wissensbeiträge
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