Verwaltung

Abschn. 15.10 Abs. 2 UStAE

Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Praxisüberblick zu § 3d UStG, Verwendung einer abweichenden USt-IdNr., Vorsteuerabzug, Werklieferungen, Treibstoff, Differenzbesteuerung und Erwerbsschwelle.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Abschn. 15.10 Abs. 2 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Grundprinzip des innergemeinschaftlichen Erwerbs

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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