Verwaltung

Abschn. 14.8 Abs. 8 UStAE

Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug bei Anzahlungen, Schlussrechnungen und Sicherheitseinbehalten: Fallbeispiel mit Bankbürgschaft, Berichtigung nach § 17 UStG und unrichtigem Steuerausweis.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Abschn. 14.8 Abs. 8 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • ### Wichtig: Keine Änderung der Bemessungsgrundlage bei Ablösung durch Bankbürgschaft

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