Abschn. 12.16 UStAE
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Praxiswissen zu § 4 Nr. 12 UStG: Grundstücksvermietung, Nebenleistungen, gemischte Verträge, Ausschlüsse, Mietvertragsauflösung, Option nach § 9 UStG und Beherbergungsleistungen.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Abschn. 12.16 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Nebenleistungen zur steuerfreien Grundstücksvermietung
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