Abschn. 1.6, 2.2, 2.8, 10.7 und 15.15 UStAE
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Praxiswissen zu Gesellschaft und Gesellschafter, Sonderentgelt, GmbH & Co. KG, Haftungsvergütung, Organschaft, Leistungen an Gesellschafter und Pkw-Überlassung.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Abschn. 1.6, 2.2, 2.8, 10.7 und 15.15 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Grundsatz: Gesellschaft und Gesellschafter getrennt prüfen
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