Verwaltung

Abschn. 1.6, 2.2, 2.8, 10.7 und 15.15 UStAE

Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Praxiswissen zu Gesellschaft und Gesellschafter, Sonderentgelt, GmbH & Co. KG, Haftungsvergütung, Organschaft, Leistungen an Gesellschafter und Pkw-Überlassung.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Abschn. 1.6, 2.2, 2.8, 10.7 und 15.15 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Grundsatz: Gesellschaft und Gesellschafter getrennt prüfen

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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