Verwaltung

Abschn. 1.5, 4.9.1, 4.12.1 und 9.1 UStAE

Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Praxiswissen zu Grundstücksumsätzen: GiG, § 4 Nr. 9a UStG, Grundstücksbegriff, Option nach § 9 UStG, § 13b UStG sowie Vermietung und Verpachtung nach § 4 Nr. 12a UStG.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Abschn. 1.5, 4.9.1, 4.12.1 und 9.1 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Eine GiG kann vorliegen, wenn ein Unternehmen oder ein gesondert geführter Betrieb im Ganzen auf einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen übertragen wird und der Erwerber die wirtschaftliche Tätigkeit fortführen kann.

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