Abschn. 1.1, 1.5, 1.6, 2.3 und 15.21 UStAE
Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung
Auszug aus Steuerstoff-Wissen
Kompaktüberblick zu Gesellschaft und Gesellschafter als getrennte Umsatzsteuersubjekte, Gründung, Bar- und Sacheinlagen, Vorsteuerabzug sowie Ausscheiden und Abfindung.
Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.
Worum geht es?
Abschn. 1.1, 1.5, 1.6, 2.3 und 15.21 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.
Praxisbedeutung
- Gesellschaft und Gesellschafter sind getrennt zu beurteilen
Passende Wissensbeiträge
Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.