Verwaltung

Abschn. 1.1, 1.5, 1.6, 2.3 und 15.21 UStAE

Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung

Auszug aus Steuerstoff-Wissen

Kompaktüberblick zu Gesellschaft und Gesellschafter als getrennte Umsatzsteuersubjekte, Gründung, Bar- und Sacheinlagen, Vorsteuerabzug sowie Ausscheiden und Abfindung.

Kein Originalwortlaut hinterlegt – gezeigt wird ein inhaltlicher Ausschnitt aus einem steuerstoff-Wissensbeitrag, kein Gesetzes- oder Behördentext.

Worum geht es?

Abschn. 1.1, 1.5, 1.6, 2.3 und 15.21 UStAE steht in steuerstoff für Umsatzsteuer-Anwendungserlass der Finanzverwaltung und wird in 1 Wissensbeitrag als Rechtsgrundlage herangezogen.

Praxisbedeutung

  • Gesellschaft und Gesellschafter sind getrennt zu beurteilen

Passende Wissensbeiträge

Automatisch aus der Steuerstoff-Wissensdatenbank abgeleitet – jeder Beitrag zitiert genau diese Fundstelle.

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